richtet sich an Frauen in besonders prekären Lebensverhältnissen. Diese können unterschiedliche Ursachen haben: kein Obdach oder keine Sicherheit in der eigenen Wohnung, gewaltgeprägtes Umfeld, hohe Schulden oder lange Arbeitslosigkeit.
Hinzu müssen zudem soziale Schwierigkeiten kommen, wie Problemen im Umgang mit Geld, bei der Instandhaltung der Wohnung, im Umgang mit Ämtern oder bei der generellen Behauptung im Alltag.
Wenn am Ende Lebensverhältnisse und Schwierigkeiten so miteinander verknüpft sind, daß das Eine nicht ohne die Veränderung des Anderen aus eigener Kraft heraus bewältigt werden kann, ist ein Rechtsanspruch auf die Hilfe gegeben.
Die Finanzierung ...
erfolgt durch die Bezirksämter, gemäß § 67 SGB XII; mehr dazu hier...
Alle Angebote im Überblick:
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